Unabhängiger Sachverständiger ? Warum?

Nach einem unverschuldeten Unfall ist es Ihr gutes Recht, dass Sie einen unabhängigen Sachverständigen mit der Feststellung des Ausmaßes der Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug beauftragen.
Dieser unabhängige, quali zierte Sachverständige beziffert den Schaden frei von den Weisungen und der Beeinflussung Dritter (z.B. Unfallgegner und dessen Versicherung).

Sie sollten darauf achten, das der Sachverständige einem Berufsverband oder einer  Sachverständigenorganisation angehört bzw. öffentlich bestellt und vereidigt ist. Nur so  können Sie sicher sein, dass alle Schadenspositionen korrekt und im Sinne der geltenden Rechtssprechung erfasst werden.

Der Sachverständige ermittelt für Sie:

  • die Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten
  • den Fahrzeugwiederbescha ungswert in Ihrer Region
  • den Restwert des beschädigten Fahrzeugs
  • die merkantile Wertminderung (auch bei älteren Fahrzeugen bzw. über 100 tkm)
  • Die Nutzensausfallentschädigung (bei Nichtinanspruchnahme eines Mietfahrzeugs)
  • Die Vorhaltekosten (gewerblich genutzte Fahrzeuge)
  • Die marktgerechte Wertverbesserung, falls Vorbeschädigungen vorhanden waren
  • Die Reparaturdauer in Ihrer Werkstatt
  • Die Wiederbescha ungsdauer im Falle eines Totalschadens

Schon aus Beweissicherungsgründen sollten Sie auf das unabhängig erstellte Gutachten nicht verzichten.
Selbst scheinbar klare Unfälle entpuppen sich im Nachhinein als Streitfall. Das unabhängige Gutachten hilft, den tatsächlichen Unfallverlauf feststellen zu können.

Die Kosten des Gutachtens werden vom Schädiger (Unfallgegner) bzw. dessen Versicherer mittels einer Abtrittserklärung direkt an uns erstattet.
Lediglich bei einem sehr geringen Schaden (Bagatellschaden) bis ca. 750,00 EUR erfolgt in der Regel keine Erstattung der Sachverständigenkosten.

Oft sind Geschädigte verunsichert, wenn verschiedene Schadenspositionen (meist  Nebenkosten und Stundenlöhne) des in ihren Auftrag erstellten Gutachtens vom Versicherer gestrichen werden. Rechtsanwälte sprechen meist von willkürlichen Kürzungen, die mit dem geltenden Recht nicht im Einklang stehen.

Nur wenn ein Gutachten angefertigt wurde, besteht die Möglichkeit, sachgerecht gegen diese Kürzungen vorzugehen.